Mehr Wohnraum durch Aufstockung des Dachgeschosses

geschrieben am 18.10.2016 von Hans-Peter Vögele

Was tun, wenn das Eigenheim zu klein wird, weil z.B. Familienzuwachs ins Haus steht, Sie Platz für ein Homeoffice brauchen oder öfters Gäste beherbergen wollen? Eine Möglichkeit, mehr Platz zu schaffen, ohne den eigenen Garten zuzubauen oder dem Nachbarn zu nahe zu rücken, ist die Aufstockung auf den bereits vorhandenen Wohnraum und die Garage.

Besonders leicht lässt sich das zusätzliche Geschoss (evtl. mit Dachboden und/oder Dachterrasse) auf dem Flachdach eines Bungalows errichten. Hat ihr Haus ein Steildach, können Sie bereits durch eine Erhöhung des Kniestocks um 80 cm etwa ein Drittel mehr Wohnfläche gewinnen. Dabei wird das abgedeckte Dach entfernt oder angehoben und die Außenwand durch Mauerarbeiten oder vorgefertigte Holzbauteile erhöht.
Ein idealer Zeitpunkt für die Aufstockung ist die Erneuerung bzw. der Austausch des Daches. Steht die Sanierung im Vordergrund, können Sie den „Erhaltungsaufwand“ steuerlich geltend machen.
Je nach Aufstockungsvariante und Gestaltungsmaterial bewegen sich die Gesamtkosten (inklusive Planung und Einreichung) etwa zwischen 800 und 2.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche – vorausgesetzt, dass ein Anschluss des zusätzlichen Geschosses an bestehende Installationseinrichtungen möglich ist.

Holzrahmenbauweise besonders geeignet


Um festzustellen, wie belastbar Ihr Haus ist, muss zunächst die Statik des Gebäudes untersucht werden. Ihr geringes Gewicht und die kurze Aufbauzeit macht die außerdem kostensparende Holzrahmenbauweise, ggf. mit vorgefertigten Elementen, besonders geeignet für die Aufstockung. Ist die Dämmung zwischen den Holzständern angebracht, haben Holzkonstruktionen den Vorteil, auch bei relativ geringer Wanddicke die Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung EnEV zu erfüllen. Wer Kosten sparen will, kann zudem beim Innenausbau selbst Hand anlegen. Das Erdgeschoss ist währenddessen weiterhin bewohnbar. Wichtig ist, dass bei der Verbindung des Erdgeschosses mit dem Aufbau keine Wärmebrücken entstehen. Ansonsten ist das Neben- bzw. Übereinander von Ziegel- und Holzbauweise unproblematisch.

Baurechtliche Grundlagen


Ebenso wie ein Anbau ist auch die Aufstockung genehmigungspflichtig. Was dabei zu beachten ist, regeln die Landesbauverordnungen mit Vorschriften zu Abstandsfläche, Raummindesthöhe Brandschutz, Baumaterialien usw.. Kommunale Bebauungspläne geben die zulässige Anzahl der Geschosse und deren maximale Fläche, Firsthöhe und Dachneigung vor.
Fügt sich die neue Planung in die bestehende Bebauung ein, hat Ihr Vorhaben gute Chancen auf Bewilligung. Der Architekt stellt den Bauantrag und leitet das Genehmigungsverfahren ein. Er überwacht die Bauleitung und kümmert sich auch um Formalitäten wie Brand- und Schallschutzanforderungen. Die Gebäudeaufstockung ist auch ökologisch sinnvoll, da keine Grünflächen neu versiegelt werden müssen und die verbesserte Wärmedämmung des Gebäudes zu Energieeinsparungen führt. Daher können Sie für das Projekt staatliche Fördergelder oder zinsgünstige Kredite beantragen. Informationen dazu erteilt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Quellen: derbauherr.de, hausmagazin.com, da- emmen-und-sanieren.de, energie-fachberater.de, bau-welt.de, hausjournal.net, hausbau-forum.de.

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