Wann müssen die Mietkautionszinsen ausbezahlt werden?

geschrieben am 29.01.2013 von Hans-Peter Vögele

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157/52 26 50 oder per E-Mail stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. 


Eine Depositum wird in der Regel vom Vermieter eingefordert um etwaige Ausfälle oder Beschädigungen seitens des Mieters abzudecken. Heißt, es stellt eine Sicherheit für die vermietende Partei dar. Doch der Vermieter kann das Geld nicht für sein tägliches Mittagsessen verwenden, sondern muss, weil es prinzipiell  dem Mieter gehört, den Betrag auf ein separates Bankkonto übetragen. Ferner schreibt der Gesetzgeber vor die Kaution so anzulegen, wie es für ähnliche Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblich ist. Dementsprechend ist das Depositum zu verzinsen, wenn auch nicht für festgelegte Zinssätze. 
Soweit so gut, doch viele Mieter fragen sich, ob und vor allem wann die Mietkautionszinen ausgezahlt werden müssen.  Dem versuchen wir in diesem Beitrag auf den Grund zu gehen.

Zinserträge aus der Kaution stehen dem Mieter zu

 
Da die Sicherheitssumme de facto dem Mieter gehört, ist es auch logisch, dass die Zinsen die erwirtschaftet werden ihm genauso zustehen. 
Wie hoch die jeweiligen Zinsen bzw. der jeweilige Zinssatz der Anlage zu sein hat, liegt nicht in der Entscheidungsmacht des Mieters. Doch eine friedliche Übereinkunft ist sicherlich im Interesse beider Parteien. Der Mieter darf nichtsdestoweniger einen Nachweis anfordern, wie seine Sicherheitsrücklage angelegt ist.




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Kaution und Zinsen sind zeitnah zurückzuzahlen


Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind Sie als Vermieter verpflichtet die Zinserträge zusammen mit der Kaution an die mietende Partei, abzüglich eventueller Reparationskosten oder sonstiger Ansprüche, auszahlen. 
Selbstverständlich ist der Betrag nicht sofort nach Kündigung des Mieters zurückzuzahlen. Vielmehr zählt der Zeitpunkt der Wohnungsübergabe und der Höhe der ausstehenden Ansprüche. In der Regel sollten die Mietkautionszinsen aber zeitnah, nach einigen Wochen an den Mieter, zusammen mit dem eigentlichen Depositum, übergehen. 


Sollten Sie weitere Fragen zu Mietangelegenheiten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team von der RE/MAX Immobilien Galerie, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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