Erst prüfen, dann zahlen - Die Heizkostenabrechnung

geschrieben am 11.03.2015 von Hans-Peter Vögele

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Ist sie fehlerhaft oder nicht pünktlich zugestellt, gibt’s kein Geld!

Sie glauben bestimmt nicht, was bei einer Heizkostenabrechnung alles falsch gemacht werden kann!

Vorab sei aber schon mal gesagt: ist die Heizkostenabrechnung nicht ordnungsgemäß erstellt, muss sie auch nicht bezahlt werden. Ist sie nicht pünktlich zugestellt worden, also innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums, muss sie auch nicht beglichen werden.



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Welche Fehler werden gemacht?

Wie Sie vielleicht wissen, gibt es die „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten“, in der vorgeschrieben wird, dass die Heizkostenabrechnung inhaltlich nachvollziehbar sein muss. Wenn man es positiv sieht, ist dies fast nur bei jeder zweiten Abrechnung der Fall. Negativ betrachtet bedeutet es nichts weiter, als dass eben auch fast jede zweite Fehler aufweist. Fehler sind zwar da, gemacht zu werden, jedoch sollte es nicht gerade bei so sensiblen Auflistungen passieren.
Diese Fehler werden
übrigens am häufigsten gemacht:

  • Gehören die Abrechnungsposten wirklich in die Heizkostenabrechnung?
  • Stimmt die Wohnflächenquadratmeterangabe?
  • Ist überhaupt Ihre Wohnung berechnet worden?
  • Sind die Anfangs- und Enddaten korrekt?
  • Wurden Zahlen verdreht?
  • Tauchen Rechenfehler auf?

Verlangen Sie Einsicht

Sollten Sie also in irgendeiner Form berechtigte Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Abrechnung haben, sollten Sie Einsicht in die Unterlagen bei Ihrem Vermieter verlangen, ohne die Sie vor Gericht kaum eine Chance hätten.
Ist Ihr Vermieter aber einsichtig, wird er sicherlich eine neue und fehlerfreie Abrechnung erstellen lassen. Falls nicht, bleibt Ihnen eigentlich nur der Weg zum Rechtsanwalt oder zu einem Mieterverein um sich gegen diese Art von ungerechter Behandlung zu wehren.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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