Fragen bei einem Besichtigungstermin kompetent beantworten

geschrieben am 26.03.2013 von Hans-Peter Vögele


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.


Um Fragen bei einem Besichtigungstermin kompetent beantworten zu können, sollten Sie sich bereits im Vorfeld damit beschäftigen, was die potentiellen Käufer oder Mieter interessieren könnte.

Wichtige Informationen müssen bei einem Besichtigungstermin parat sein


Wenn Sie in der Immobilie, die Sie verkaufen möchten, selbst wohnen, kennen Sie natürlich jeden Winkel genau und haben zumindest die Eckdaten im Kopf. Auch Antworten zu Fragen die direkte Umgebung und allgemeine Lage betreffend werden Sie in diesem Fall sofort parat haben.
Steht ein Objekt zur Veräußerung, das Ihnen zwar gehört, aber vermietet ist, kann das ganz anders aussehen. Eventuell ist Ihnen dann zum Beispiel die Größe der einzelnen Räume nicht ad hoc geläufig.

In jedem Fall sollten Sie beim Besichtigungstermin genau wissen, was Sie erzählen. Schätzungen oder sogar unrichtige Aussagen könnten sich als Stolpersteine im Kaufvertrag herausstellen. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch bei der Besichtigung mit angehenden Mietern und dem eventuell folgenden Mietvertrag.



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Was das Auge nicht erkennen kann, muss mit fachkundigen Antworten geklärt werden


Wer in eine Wohnung oder ein Haus einziehen möchte, will sich das Objekt nicht nur ansehen, er möchte auch mit den Hintergrundinformationen versorgt werden. Das genaue Alter zum Beispiel gibt eine Immobilie auf den ersten Blick nicht preis. Renovierungsarbeiten können aus einem altehrwürdigen Gebäude und sogar einer Bruchbude ein modernes Objekt entstehen lassen. Was sich jedoch tatsächlich hinter der Verschönerung verbirgt, ob nur ein Facelifting durchgeführt wurde oder doch eine Kernsanierung stattfand, ist nicht ersichtlich. Wie geheizt wird und wie es um die Energieeffizienz bestellt ist, sind weitere Fragen, die kompetent beantwortet werden müssen.

Inkompetenz kann sehr schnell falsch ausgelegt werden


Unwissenheit kann auf Interessenten sehr schnell wie Unglaubwürdigkeit wirken. Wenn Sie Fragen nicht prompt und fachkundig beantworten, wird das gerne falsch aufgefasst. Der Interessent denkt sich: "Der Eigentümer müsste mir doch eigentlich sagen können, wie es um die Heizkosten bestellt ist. Vielleicht möchte er mir etwas verheimlichen?" Fragen, das Gebäude betreffend sollten sie also beantworten und im Bedarfsfall auch belegen können. Auf private Dinge, wie die Frage nach dem "Warum" des Verkaufs in etwa, müssen Sie bei einem ersten Besichtigungstermin nicht eingehen.


Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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