Garagendach als Dachterrasse – ist das erlaubt?

geschrieben am 24.03.2015 von Hans-Peter Vögele

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 0631 / 41 40 888 0 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Ihr Nachbar entscheidet mit

Bevor Sie daran gehen und die Terrasse auf Ihrem Garagendach planen, sollten Sie unbedingt Ihren unmittelbaren Nachbarn miteinbeziehen, denn wenn: „ein Blick in nachbarliche Räumlichkeiten ermöglicht würde, der so vorher nicht gegeben war und eine Hinnahme dieser Einsichtsmöglichkeit den Nachbarn nicht zumutbar ist oder wenn den Nachbarn dadurch der Lichteinfall auf ihr Grundstück in unzumutbarer Weise erschwert würde“, haben nicht nur Sie ein Problem. Sollte von dieser Seite kein Protest zu erwarten sein, können Sie getrost den nächsten Schritt angehen.



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Die örtliche Bauaufsichtsbehörde auch

Da eine erweiterte Nutzung oder Nutzungsänderung in den Augen der Behörden eventuell eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung darstellen könnte, ist es dringend anzuraten sich mit ihnen in Verbindung zu setzen. Schon allein deshalb, weil die Genehmigungsverfahren regional total unterschiedlich sind und auch diverse Gerichtsurteile nicht unbedingt Klarheit gebracht haben. Es beginnt übrigens schon mit der Baugenehmigung für die Garage selbst, denn in manchen Bundesländern, wie zum Beispiel Baden-Württemberg und Hessen, ist sie bis zu 40 m³ Rauminhalt genehmigungsfrei – in Rheinland-Pfalz bis 50 m²Grundfläche. Wenn Sie also keine Genehmigung für die Garage brauchen - was wollen Sie dann für die Dachterrasse beantragen?

Mit etwas Glück …

Vielleicht gehören Sie ja auch zu den Menschen, die einfach mal Glück haben und auf verständnisvolle Richter stossen. Wie zum Beispiel das Pärchen aus München, die trotz nicht vorhandener Baugenehmigung ihre Garagendachterrasse auch nach 36 Jahren weiter benutzen dürfen, obwohl der jetzige Vermieter dagegen war. Glück muss man haben!

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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