Historische Verkaufs- und Vermietungspreise helfen bei der Objektwertbestimmung

geschrieben am 27.08.2014 von Hans-Peter Vögele

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Eine Objektwertbestimmung dient zur Einschätzung

Eine Objektwertbestimmung dient einem Eigentümer zur realistischen Einschätzung seiner Immobilie und wird durch einen Sachverständigen durchgeführt, da die dafür erforderlichen Informationen für einen Nicht-Fachmann nur schwer zugänglich sind oder aber falsch oder unzureichend ausgewertet werden. Neben der geografischen Lage gehören unter anderem auch die Gröβe und der Zustand des Objekts sowie die möglichen Nutzungsarten zur Datenerfassung. Sowohl die Höhe früherer Mieteinnahmen, als auch die erzielten Verkaufspreise der Vorbesitzer können dazu beitragen, einen möglichst fundierten, realistischen und marktgerechten Wert zu bestimmen.



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Der Anlass ist nicht immer angenehm

Leider ist der Anlass, den einen Auftraggeber dazu motiviert, eine Objektwertbestimmung durchführen zu lassen, nicht immer angenehm, denn oft wird sie als kleinster gemeinsamer Nenner benutzt, wenn es zu Streitigkeiten bei Erbschaften, Scheidungen und Insolvenzen kommt. Vor allem Banken, Gerichte, aber auch Anwälte und Privatpersonen greifen gern auf dieses Instrument zurück, wenn es um die gerechte Aufteilung eines aus einer Immobilie entstandenen Vermögens geht.

Qualifizierte Sachverständige sind für eine Objektwertbestimmung notwendig

Sachverständige, die qualifiziert genug sind, eine Grundstücks- beziehungsweise Immobilienbewertung durchführen zu können, haben üblicherweise ihre Ausbildung entweder an einer Universität oder einer Fachhochschule absolviert und sind in den Fachbereichen Architektur, Bauwirtschaft und Betriebswirtschaft oder als Bau- oder Vermessungsingenieur tätig gewesen, bevor sie sich zur Objektbewertung weiter- und fortgebildet haben. Neben den bautechnischen Fachkenntnissen ist auch juristisches Wissen nötig, um mit dem notwendige Know-how wirklich alle Facetten abzudecken. Hier sind wirkliche Fachleute am Werk, die Ihr Metier beherrschen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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