Ziehen Sie Inventar nicht in den Verkaufspreis Ihrer Immobilie mit ein

geschrieben am 11.12.2012 von Hans-Peter Vögele


Die Kücheneinrichtung, spezielle Einbauschränke, Ankleidezimmer, ein Wellness Bereich im Keller oder was hat man nicht gesehen. So manche Immobilie hat eine hochwertige und passende Inneneinrichtung die auch gerne mitverkauft werden will. Denn die Ausstattung gehört quasi zum Objekt und steigert dessen Wert. 

Der potentielle Käufer ist meist froh die passende Einrichtung übernehmen zu können. Wenn alles schon passt und perfekt in die Wohnung, in das Haus, integriert ist, warum auch nach Ersatz suchen? Zudem ist das Inventar auch meist zu schade um es wegzuschmeißen und in der Regel nicht umziehbar. 
Heißt, eigentlich spricht nichts dagegen die Immobilie und das Inventar als eine Einheit zu verkaufen und einen Verkaufspreis festzusetzen. Eigentlich. Warum es besser das Objekt und die Innenausstattung separat, mit einem notariellen Vertrag und einem normal Kaufvertrag, zu verkaufen, erklären wir Ihnen nun.

Höhere Kosten


Ein durch Inventar erhöhter Kaufpreis hat Auswirkung auf die zu zahlende Grunderwerbssteuer. Denn je nachdem wie wertvoll bzw. teuer die Innenausstattung ist, kann das in Betrachtung der – je nach Bundesland -  3,5 bis 5 prozentigen Grunderwerbssteuer eine beachtliche Summe ausmachen. 

Zudem bedarf der Immobilienverkauf immer einer notariellen Beurkundung, wobei die Kosten auf Basis des Verkaufspreises des Objekts veranschlagt werden. Eine Einbeziehung des Inventars macht die Sache somit ungemein teurer als sie sowieso schon ist. Schließen Sie lieber einer einfachen, eigenständigen Kaufvertrag über die Ausstattung ab. So sparen Sie sich den Aufwand und die zusätzlichen Notarkosten. Eine Unterschrift beider Parteien reicht vollkommen aus. 




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Der Käufer richtet sich nach dem Preis 


Die Einbeziehung des Inventars in den Verkaufspreis ist aus verkaufsstrategischer Sichtweise suboptimal. Denn schlussendlich entscheidet der Preis ob das Objekt erfolgreich verkauft wird, oder nicht. Nehmen wir an Sie sind auf der Suche nach einer Immobilie. Was tun Sie? Richtig, Sie werden höchstwahrscheinlich die Preise ähnlicher Wohnungen oder Häusern, die für Sie in Frage kommen, vergleichen. Und hierbei spielen meist bzw. vorerst nur die Standarddaten wie beispielsweise Größe, Lage, Baujahr oder eben der Verkaufspreis eine Rolle. Ob nun Inventar im Preis enthalten ist, ist für den Interessenten auf dem ersten Blick nicht ersichtlich. Das heißt, dass Ihr Objekt schlechter dasteht, obwohl es generell hochwertiger und günstiger wäre. 
Speziell das Internet und die diversen Vergleichsportale machen die Auswahl heutzutage sehr einfach. Also weisen Sie den Kaufpreis für das Inventar separat aus.


Sollten Sie weitere Fragen hinsichtlich von Partys in der Wohnung oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team von der RE/MAX Immobilien Galerie, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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