Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Der Zugang zum Beruf des Immobilienmaklers ist gesetzlich geregelt. Entsprechende Vorgaben beziehen sich jedoch nicht auf die Ausbildung, sondern auf die finanzielle oder wirtschaftliche Integrität des Bewerbers.
Wer Immobilienmakler werden möchte, muss in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis besitzen. Es dürfen weder Vorstrafen, noch irgendwelche negativen Einträge bei der Schufa oder beim Amtsgericht existieren. Einer Person, die sich in Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren befindet, bleibt die Tätigkeit als Immobilienmakler ebenso verwehrt wie einer Person, die in den letzten drei Jahren die Eidesstattliche Versicherung abgeben musste. Alle Angaben zu den Vermögensverhältnissen müssen eindeutig nachgewiesen werden. Dazu benötigt das Gewerbeamt einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, eine Schufaauskunft und weitere Unterlagen. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist ebenfalls erforderlich.
Es gibt viele Ausbildungswege, die in eine Tätigkeit als Immobilienmakler münden können. Dies könnte ein Studium ebenso sein wie eine Ausbildung, eine Weiterbildung oder ein Fernstudium. Oftmals hält die örtliche Industrie- und Handelskammer selbst entsprechende Angebote bereit.
Wer über ein Studium nachdenkt, könnte sich im betriebs- oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich orientieren und bei Bedarf eine entsprechende Zusatzqualifizierung anschließen.
Einen sehr guten Einstieg bietet der Beruf des Immobilienkaufmannes oder der Immobilienkauffrau.
Nicht zuletzt ist der Beruf des Immobilienmaklers ein typischer Beruf für Quereinsteiger. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die von einer Abend- oder Wochenendqualifizierung über eine Umschulung bis hin zu einem Fernstudium reichen können.
In jedem Falle sollte ein angehender Immobilienmakler über solide betriebs- und immobilienwirtschaftliche Kenntnisse sowie über soziale Kompetenz und ein aufgeschlossenes Wesen verfügen. Der Immobilienmakler wird in seiner Arbeit sehr viel mit Menschen zu tun haben und muss die Vorzüge einer Immobilie überzeugend präsentieren können.
Für die Ausbildung zum Immobilienmakler gibt es keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen. Jeder, der dies möchte, kann sich Immobilienmakler nennen. Er muss allerdings die Zulassung bei den örtlichen Behörden beantragen, die an die oben genannten Vorgaben geknüpft ist.
Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!