Warum Sie bei der Festlegung eines Kaufpreises für eine Immobilie einen Verhandlungsspielraum mit einplanen sollten

geschrieben am 26.06.2012 von Hans-Peter Vögele

Verhandlungsspielraum im Vorfeld einplanen


Wer plant, ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, sollte bevor er den Preis für das Objekt in einer Zeitung oder im Internet inseriert, ein Gutachten einholen, in dem der genaue Wert der Immobilie taxiert wird.
Wichtigste Merkmale für das Finden des richtigen Kaufpreises sind der Zustand der Immobilie, die Ausstattung und die Lage. Momentan gilt in Deutschland, dass die Kaufpreise für Wohnungen und Häuser in Großstädten anziehen, in Kleinstädten oder auf dem Land aber eher fallen. Ist der Wert der Immobilie errechnet, sollte ein Betrag von zehn bis fünfzehn Prozent drauf geschlagen werden, was dann später den Verhandlungsspielraum ausmacht. Ein Verhandlungsspielraum ist wichtig, da für fast jeden Verkauf eines Hauses ein individueller Preis gilt und fast nie mit Festpreisen gearbeitet wird. Ausnahmen sind in der Regel Neubauten von Bauträgern und Wohnungsbaugesellschaften.



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Beim Verkauf Ruhe bewahren


Bei einem Inserat in der Zeitung, in einem Immobilienmagazin oder im Internet sollten die Vorzüge des Hauses herausgearbeitet werden. Wenn das Gespräch dann auf den Kaufpreis kommt, kommt der Verhandlungsspielraum zum Zuge. Bei fast jedem Verkauf eines Hauses versuchen Käufer, den Preis zu drücken, indem sie nun ihrerseits die Nachteile eines Hauses oder einer Wohnung in den Vordergrund rücken. Nun ist es von Vorteil, wenn dem Käufer mit dem Preis entgegengekommen werden kann, ohne, dass der eigentliche gewünschte Verkaufspreis unterschritten wird. Viele Käufer gehen im Vorfeld bereits davon aus, dass der Preis noch verhandelt werden kann und sind entäuscht, wenn keine Preissenkung mehr möglich ist. Sollte ein Käufer nach einer Verhandlung dennoch mit dem Preis nicht einverstanden sein, sollte nach Möglichkeit nicht nachgegeben werden, sondern stattdessen mit der Suche nach einem anderen potentiellen Kunden begonnen werden. Wer keine große Eile mit dem Verkauf hat, sollte sich einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr setzen, bevor er den eigentlichen Kaufpreis herabsetzt. Anderenfalls könnte zu schnell Geld verloren gehen.


Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team von der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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