Kaution mit Inventar verrechnen - geht das?

geschrieben am 31.12.2014 von Hans-Peter Vögele

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Es geht auch bargeldlos

Auch wenn die Tendenz mehr und mehr zu bargeldlosen Kautionen übergeht, die entweder in Form einer Bürgschaft über eine Bank, eine Versicherung oder Dritte geleistet werden kann, gibt es immer noch Vermieter, die sich die Kaution bar bezahlen lassen. Sie darf auch dann nicht drei Monatskaltmieten übersteigen und kann bei der Wohnungsübergabe und mit den zwei folgenden Mieten geleistet werden. Der Vermieter ist wiederum verpflichtet, die Gesamtsumme auf einem separaten Konto zum üblichen Zinssatz anzulegen. Entstehen Schäden durch den Mieter oder kann dieser die Miete nicht aufbringen, ist der Eigentümer berechtigt die ihm fehlende Summe von der Kaution abzuziehen. Der Mieter ist dann verpflichtet, das Defizit der Kautionssumme wieder auszugleichen.



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Die Rückzahlung kann einige Zeit dauern

Prinzipiell ist eine Mietkaution nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber fast überall gefordert. Bei den Rückzahlungsfristen gibt es einige Gerichtsurteile, an die angelehnt es bis zu sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages dauern kann, bis der Vermieter die Kaution zurückzahlt. Ein sogenanntes „Abwohnen“  der letzten drei Monate entfällt schon deshalb, weil es sich bei der Kaution um Kaltmieten handelt und die Nebenkosten nicht abgedeckt werden.

Die Versicherung als lachender Dritter

Da die Kautionen und deren Nutzung immer wieder zum Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter geworden sind, haben sich die Versicherungen als lachender Dritter dazwischengeschaltet.
Die meisten Haus- oder Wohnungsbesitzer schließen vorsorglich eine Hausratversicherung ab, die das Inventar, also seinen Eigentum, versichert. Als Mieter hat man ebenso die Chance sich vor unangenehmen Schadensanspr
üchen zu schützen, in dem man eine Haftpflichtversicherung abschließt.
Des Weiteren bieten einige Versicherer auch eine Mietkautionsversicherung an. Beide Parteien profitieren davon: der Mieter braucht nicht die gesamte Kaution bereithalten, sondern zahlt bequem in Monatsraten und der Vermieter verhandelt bei eventuellen Forderungen ausschlie
ßlich mit der Versicherung.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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