Lichterfest

geschrieben am 23.02.2016 von Hans-Peter Vögele

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Über Geschmack lässt sich streiten - über ein Urteil nicht

Lächeln Sie nicht doch auch heimlich über die Gartenzwerge ihres Nachbarn, der seine Sonnenblumen immer akkurat in Reihe einpflanzt? Staunen Sie nicht insgeheim darüber wie er das mit seinem Rasen macht. Denn der hat bis auf den Millimeter genau stolze vier Zentimeter Länge und ist von einer Dichte, die ihresgleichen sucht. Und vor allem: Woher nimmt er denn die Zeit für all diese wundersamen Unterfangen, das Zuschaustellen seiner Bürgerlichkeit, das ja rein auf Fassade abzielt und sich selbst in Oberflächlichkeiten zu ertränken scheint? Nun - Sie versuchen sich zu beruhigen - doch dann kommt Ihnen ein Gedanke: Er wird doch nicht? Doch wird er! Und am nächsten Morgen ist es dann soweit: Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und es wird kräftig aufgefahren.
 
Seit durch Coca-Cola der Weihnachtsmann rot ist, kann man an ihnen vorbeilaufen: Mondäugige Rentiere im Weihnachtsmannkostüm, die erstarrt in weißen Vorgärten im Kunstschnee stehen und einen klapprig aussehenden Plastikschlitten hinter sich herziehen. Gesäumt von blinkendem Krimskrams in allen Farben des Regenbogens, darauf wartend, dass… Ja, dass was? Dass etwas passiert und schließlich jemand wie Sie an diesem Wunderwerk des Fassadenschmucks stehen bleibt und sich am Kopf kratzt. Kann man eigentlich bei diesem Leuchtfeuerwerk selbst noch schlafen ohne nicht jeden kleinsten Fensterschlitz abzudichten?




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Solange Sie nur Passant sind, schmunzeln Sie vielleicht in sich hinein und gehen dann nach Hause um ihren Lieben laut wettern oder schallend lachend von ihrem visuellen Overflow der Extraklasse zu erzählen.
Wohnen Sie jedoch in unmittelbarer Nähe des Geschehens sehen Sie die Dinge vielleicht nicht ganz so entspannt und locker flapsig. Trotz gesunden Menschenverstandes wird gerade in puncto Weihnachtsschmuck immer wieder eine Grenze überschritten. Fälle in denen Nachbarn nachts im taghell beleuchteten Zimmer liegen sind keine Seltenheit und immer wieder kommt es zu Klagen.

Dennoch gilt: Fassadenschmuck ist erlaubt und muss geduldet werden, sofern dadurch im Mietshaus die Hauswand nicht beschädigt und der Schmuck sicher und gefahrenfrei befestigt ist. Allerdings sollte vor dem Schmücken der Außenfassade der Vermieter benachrichtigt werden, der kann wenig tun, es sei denn es besteht aus irgendwelchen Gründen Brandgefahr. Anders verhält es sich in Gemeinschafträumen wie Treppenhäusern: Hier darf zwar auch geschmückt werden und ein Stern-über-Bethlehem über der Haustür hat auch nicht gleich missionarischen Charakter. Breiten sich jedoch Kunstschnee und Konfetti weit über die Hausflure aus, muss man das als Nachbar nicht erdulden. So der Deutsche Mieterbund in Berlin.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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