Was es bei der Vereinbarung eines Termins zur Immobilienbesichtigung zu beachten gilt

geschrieben am 31.07.2012 von Hans-Peter Vögele

Hat man sich einmal zu einem Verkauf seiner Immobilie entschlossen, sollten vor der Anzeigenerstellung und der Vereinbarung zum ersten Termin einige Dinge beachtet werden. Zunächst muss ein realistischer Preis für den Verkauf festgelegt werden. Als Verkäufer kann man dazu ein Vergleichsobjekt, wie eine Immobilie mit gleicher Ausstattung in ähnlicher Lage nutzen. Auch wenn man natürlich immer vor dem Verkauf mit dem Preis heruntergehen kann, wird ein hoher Anfangspreis mögliche Interessenten vertreiben. Ein zu geringer Preis kann aber nicht während einer Besichtigung oder bei einer großen Anzahl von Interessenten erhöht werden. So muss der Preis also den realistischen Wert der Immobilie widerspiegeln, bevor erfolgreich eine Besichtigung des Hauses durch eventuelle Käufer erfolgen kann.

Vor der Vereinbarung eines Termins gut planen


Wichtig ist es, die eigene Planung vor der Vereinbarung des Termins genau durchgeführt zu haben. Die Zeiten, in denen man nicht zu Hause ist, gehen den Interessenten nichts an, unter Umständen ruft er aus eben diesem Grund an, um einen Einbruch vorzubereiten. Ein Terminplan mit den passenden Terminen neben dem Telefon macht es jedem Familienmitglied leichter, gleich die richtigen Daten zu finden. Wenn die Immobilie durch starken Verkehrslärm oder andere negative Einwirkungen zu bestimmten Zeiten belastet ist, sollten diese Zeiten natürlich ausgespart werden, um einen Verkauf nicht gänzlich unmöglich zu machen. Zeiten, in denen die Immobilie und das Umfeld besonders gut dastehen, etwa weil das Licht sehr schön ins Wohnzimmer scheint, sind besonders geeignet für einen Termin. Natürlich muss das Haus vor der Vereinbarung zum Termin gut gelüftet werden und aufgeräumt und sauber sein. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Bäder und die Küche zu legen. Schimmelige Fugen zwischen den Fliesen führen meist sofort ins Aus.



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Neugierig bleiben vor und beim Termin


Ebenfalls neben das Telefon gehört ein kleiner Fragebogen, auf dem der Name und die Anschrift für die Vereinbarung des Termins ebenso wie die Telefonnummer notiert werden. Außerdem sollten von dem Interessenten am Telefon bereits so viele Informationen wie irgend möglich erfragt werden. Es macht keinen Sinn, eine Immobilie mit zwei Schlafzimmern einer großen Familie zu zeigen. Dies bereitet lediglich Frust auf beiden Seiten. Durchaus interessant für den Verkauf sind auch die finanziellen Verhältnisse des Käufers. Prüfen Sie die Angaben ruhig nach, ein nutzloser Termin bringt dem Verkäufer unter Umständen nicht nur Frust. Spielt der angebliche Käufer den Verkauf bis zum Ende, darf der Verkäufer auch den Notar zahlen, bei dem der Kaufvertrag zwischen den Parteien geschlossen wird. Je nach Wert der Immobilie kann dies einige Tausend Euro kosten, die der Verkäufer von einem zahlungsunfähigen Käufer nie wieder zurückbekommt.


Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktierenUnser Team von der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Kommentare


Sehr geehrte Damen und Herren Angenommen ich schliesse mit Ihnen einen Maklervertrag über einen Hausverkauf ab. Könnten Sie z.B. vor Gericht klagen, falls die Immobilie aus Ihrer Sicht vor dem Maklerbesuch mit potenziellen Kunden nicht sauber ist (Bad und Küche) und Sie dadurch keine Möglichkeit haben das Haus zu verkaufen? Vielen Dank und freundliche Grüsse Jörg Vogel

Jörg Vogel , geschrieben am 12.05.2014

Sehr geehrter Herr Vogel, ich kann Ihnen natürlich keine rechtliche Beratung an dieser Stelle geben. Der Sachverhalt müsste auch aufgrund der mit dem jeweiligen Makler getroffenen Vereinbarungen geprüft werden. Angenommen, Sie würden den Vertrag mit uns schließen, würden wir Sie natürlich im Vorfeld schon auf das Problem aufmerksam machen, Sie sicher aber nicht verklagen! Mit freundlichem Gruss Hans-Peter Vögele

Hans-Peter Vögele , geschrieben am 12.05.2014