Was ist bei der Wohnungsbesichtigung erlaubt?

geschrieben am 07.01.2015 von Hans-Peter Vögele

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Beide Parteien sollten Rücksicht walten lassen

Erlaubt ist (fast) alles, was der derzeitige Mieter gestattet, denn mit der Wohnungsübergabe und dem Aushändigen der Schlüssel wechselt auch das Hausrecht vom Eigentümer auf den Mieter.
Fakt ist, dass aufgrund des Mietvertrages sich beide Parteien verpflichtet haben, die Interessen der jeweiligen anderen Partei zu respektieren und Rücksicht walten zu lassen.



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Vermieter müssen sich ordnungsgemäß ankündigen

Deshalb müssen auch Vermieter sich ordnungsgemäß ankündigen, wenn sie die Wohnung besichtigen möchten. Hinzu kommt, dass dafür auch noch triftige Gründe vorliegen müssen.
Einer dieser Gr
ünde ist zweifellos die Besichtigung durch interessierte Nachmieter während der dreimonatigen Kündigungsfrist. Es muss nämlich dem Vermieter möglich gemacht werden, dass er sein Eigentum kontinuierlich weitervermieten kann. Dies funktioniert natürlich nur, wenn Interessenten sehen können, was sie eventuell mieten möchten. Auch diese Wohnungsbesichtigungen müssen für den Mieter zumutbar bleiben. Das heißt, nur zu den ortsüblichen Besuchszeiten wochentags zwischen 10 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 18 Uhr und nur nach einer Ankündigungszeit von mindestens 24 Stunden.

Bitte nicht straffällig werden

Falls Sie als Mieter vorhaben, Ihrem Vermieter aus irgendwelchen Gründen zum Abschied noch eins auszuwischen, indem Sie die Wohnung verunstaltet oder verschmutzt vorzeigen, um eine Wiedervermietung oder einen Verkauf zu vereiteln, werden Sie wohl Schadensersatz zahlen müssen, um dem Vermieter den ihm entstandenen Mietausfall zu ersetzen. Dies passiert auch, wenn Sie zu einem angekündigten und bestätigten Termin nicht anwesend sind oder den Zustand Ihrer Wohnung  bewusst negativ und falsch darstellen.
Ebenso straff
ällig machen sich Eigentümer, die während der Abwesenheit ihrer Mieter sich mittels eines Zweitschlüssels Zugang zur Wohnung verschaffen. Es klingt vielleicht paradox, doch können sie in diesem Fall wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden, wenn sie versuchen ihr Eigentum zu betreten.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem  Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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