Was ist das Bestellerprinzip und ab wann gilt es?

geschrieben am 28.01.2015 von Hans-Peter Vögele

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Das Mietrechtsnovellierungsgesetz ist auf dem Weg

Vorab sei schon mal erwähnt, dass das neue „Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“, noch nicht in Kraft getreten ist, sondern die einzelnen Bundesländern noch entscheiden müssen, wo es zum Einsatz kommt.
Das neue Gesetz f
ührt einerseits die „Mietpreisbremse“ ein, die wie erwähnt nicht bundesweit gilt, sondern nur in Großstädten und Ballungszentren, damit dort dann nur noch um die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent maximal erhöht werden darf und anderseits auch noch das Bestellerprinzip, wonach derjenige die Maklercourtage übernehmen muss, der einen Immobilienmakler beauftragt hat.



fehlerbroschuere-banner



Steuerlich absetzbar

Notwendig wurde die Bremse, weil nach der wahrscheinlichen Verabschiedung des Gesetzes im nächsten Frühjahr neuerdings die Vermieter zur Kasse gebeten werden. Nach dem Motto: “Wer bestellt, bezahlt auch!“ darf die Provision des Maklers nicht mehr den Mietern überlassen werden. Auch Versuche, die Courtage indirekt durch zum Beispiel überhöhte Abstandszahlungen für Möbel etc. oder direkt auf die Mieter abzuschieben, sind nicht zulässig. Als kleines Trostpflaster bleibt ihnen die Zusage, dass Maklerprovisionen für Mietwohnung steuerlich absetzbar sind.
Beauftragt ein Wohnungssuchender einen Makler um eine neue Wohnung zu finden, muss er dann die Provision bezahlen, kann sie aber ebenfalls steuerlich absetzen, wenn der Umzug arbeitsbedingt vollzogen wurde.

Fachkundenachweis für Immobilienmakler

Um auch endlich die Spreu vom Weizen trennen zu können, ist erstmals ein Fachkundenachweis für Immobilienmakler im Gespräch. Qualitätssteigerung, Marktbereinigung und die Erweiterung des Serviceangebots wären die für Kunden erfreulichen Nebeneffekte. Ziel ist es wohl, endlich Klarheit bei der Berufsbezeichnung zu schaffen und die Ausbildung zu vereinheitlichen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Kommentare


- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -