Welche Punkte die Selbstauskunft eines Mieters oder Käufers beinhalten sollte

geschrieben am 01.10.2014 von Hans-Peter Vögele

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Die Selbstauskunft hilft beiden Seiten

Vorab sei gleich gesagt: Kein Mietinteressent ist verpflichtet eine Selbstauskunft auszufüllen.
Aber: Kein Vermieter wird Ihnen eine Wohnung vermieten, wenn Sie sie nicht ausgefüllt haben.
Wenn Sie sie aber ausf
üllen, müssen Sie bei den Fragen zu Ihrer finanziellen Lage bei der Wahrheit bleiben. Grob gesagt: Wer lügt, fliegt raus!
(Allerdings nur, wenn die Falschauskunft relevant für das Fortbestehen des Mietverhältnisses ist.)



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Als Neu-Mieter würden Sie sich eigentlich auch nur in die eigene Tasche lügen, denn wenn Ihre finanziellen Mittel für die neue Miete nicht ausreichen, werden Sie früher oder später sowieso ausziehen müssen. Deshalb sollte man gleich jedem Ärger aus dem Weg gehen und im eigenen Interesse den Fragebogen offen und wahrheitsgemäβ beantworten. Desweiteren hilft der Fragebogen dem Vermieter nicht nur bei der finanziellen Auswahl, sondern auch ob die neuen Mieter in die bestehende Mietergemeinschaft passen würden.

Fragen zur Person

Die Selbstauskunft sollte neben der Bonitätsprüfung, also der Schufa-Auskunft,  natürlich auch Fragen zu den Personen beinhalten. Neben dem Namen, dem Alter und dem Geschlecht aller Einziehenden wird auch nach den letzten Anschriften und der Dauer der Nutzung gefragt. Hiermit sollen eindeutig „Mietnomaden“ ausgefiltert werden. Natürlich wird auch die Frage nach Haustieren abgeklärt, die ebenfalls wahrheitsgemäβ beantwortet werden sollte.

Vorbereitung spart Zeit

Als Mieter-Führungszeugnis kann man die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bezeichnen. Sie kann vom ehemaligen Vermieter ausgestellt werden und bescheinigt dem Mieter sein einwandfreies und pünktliches Mietzahlungsverhalten. Als Wohnungssuchender können Sie sich und dem neuen Vermieter Zeit sparen, indem Sie neben dieser Bescheinigung auch schon die aktuelle Bonitätsprüfung und einige Gehaltsnachweise bei sich haben.
Wenn Sie als Vermieter vorgefertigte Mietvertr
äge benutzen wollen, sollten Sie darauf achten, dass die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt ist. Veraltete Texte können zu unnötigen Meinungsverschiedenheiten führen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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