Wenn Geschwister erben, ist Vorsicht geboten

geschrieben am 11.02.2015 von Hans-Peter Vögele

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Ein Testament kann Streit verhindern

Als wenn es nicht schon schwer genug wäre, auch noch den Verlust des letzten Elternteils zu verarbeiten, entstehen oft Streitigkeiten unter Geschwistern, wenn es um das gemeinsame Erbe geht. Das ist garantiert nicht im Sinne der Verstorbenen und kann durch die Erstellung eines Testaments wenigstens entschärft werden. Darin könnte die Aufteilung des Vermögens und das Wohnrecht der mitgeerbten Immobilie schriftlich und notariell beglaubigt festgelegt werden.



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Ein unabhängiger Gutachter sollte den aktuellen Verkehrswert ermitteln

Ein klitzekleiner Haken bleibt allerdings beim Hauserben, denn er muss seinen Geschwistern ihren Erbanteil ausbezahlen, wenn er alleiniger neuer Hausbesitzer sein möchte. Um nicht von irgendwelchen Phantomsummen zu reden, bietet es sich geradezu an, nach einem unabhängigen Gutachter zu suchen, der den aktuellen Verkehrswert ermittelen soll. Dies ist wiederum die Summe – abzüglich des Eigenanteils - die es unter den Schwestern und Brüdern aufzuteilen gilt. Es ist durchaus im Interesse aller Beteiligten, wenn sich alle auf einen Gutachter einigen könnten, damit nicht im Nachhinein das Gutachten angezweifelt werden kann.

Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft sind absolut gleichberechtigt

Haben die Eltern nicht festgelegt, wer deren Immobilie erben soll, schreibt das Gesetz vor, dass die Pesonen die erben, eine Erbengemeinschaft bilden. Was unter Geschwistern vielleicht nicht ganz so einfach ist, muss hier funktionieren, denn alle Mitglieder der Erbengemeinschaft sind absolut gleichberechtigt. Das heisst, alle Entscheidungen müssen einstimmig erfolgen, egal ob es um den Verkauf, die Vermietung oder die Eigennutzung geht.
Es ist vielleicht noch nicht allerorts
üblich, aber die Einberufung eines „Familienrates“ -  zusammengesetzt aus den Eltern und den erwachsenen Kindern - um gemeinsam zu besprechen, wie später einmal das Vermögen, das Haus oder die Eigentumswohnung aufgeteilt werden sollen, ist äußerst hilfreich und erspart später viele unnötige Streitigkeiten.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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