Weshalb das Auktionsverfahren je nach Objekt Sinn macht

geschrieben am 25.06.2014 von Hans-Peter Vögele

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Auf ein Objekt festlegen

Wenn Sie an einer Auktion teilnehmen möchten, haben Sie in der Regel sechs bis sieben Wochen Zeit, sich ausführlich mit dieser einen Immobilie zu beschäftigen. Sie erhalten selbstverständlich Einblick in das Grundbuch und in alle die Immobilie betreffenden Unterlagen. Desweiteren werden Sie sicherlich auch einen Besichtigungstermin vereinbaren, um Klarheit über das mit zu ersteigernde Inventar zu erhalten und sich aber auch eingehend mit der baulichen Substanz des Objektes zu beschäftigen.



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Diese Art des Hauskaufs macht durchaus Sinn, denn man beschäftigt sich ausschlieβlich mit einer einzigen Immobilie und wird diese mit etwas Glück auch zu einem fairen und erschwinglichen Preis ersteigern, wenn man sich absolut sicher ist, das es auch das richtige Objekt ist.

Der wahrscheinlich seriöseste Grundstücks- und Hausverkauf

Eindeutige Zielsetzung, verständliche Regeln und ein zeitlich recht straffer Ablauf mit ernsthaften Mitbietern versprechen ein faires und schnelles Geschäft.
Es wird behauptet, daβ das Auktionsverfahren die seriöseste Art des Grundstücks- und Hausverkaufs von allen sei, was durchaus plausibel klingt.
Da das Mindestgebot vom Noch-Besitzer vorgeschlagen wird, ist das ersteigerte Höchstgebot gleichzeitig der zur Zeit aktuell zu erzielende Marktpreis.

Das letzte Wort hat der Verkäufer

Die Versteigerung findet meistens direkt in der Immobilie statt und wird nach erfolgreicher Auktion auch dort notariell beglaubigt. Auch als Verkäufer sparen Sie sehr viel Zeit, da so eine Auktion in circa sechs bis sieben Wochen durchgeführt werden kann.
Sollte allerdings der ersteigerte Auktionspreis so niedrig ausfallen, das er zu sehr vom Marktwert abweicht, also nicht den gew
ünschten Preis erzielt, kann es passieren, daβ der Noch-Eigentümer dem Ergebnis nicht zustimmt und den Zuschlag verweigert.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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