Ist ein Widerruf des Mietvertrags innerhalb einer bestimmten Frist möglich?

geschrieben am 10.07.2012 von Hans-Peter Vögele

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157/52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.  

Immobilie selbst nutzen


Ein Mietvertrag ist ab Unterschrift gültig und kann generell nicht rückgängig gemacht werden. In besonderen Fällen gibt es besondere Möglichkeiten, die jedoch ebenso an die Einhaltung einer Frist gebunden sind. Ein einfacher Widerruf ist nicht möglich.
Sollten Sie Ihre Immobilie vermietet haben und die Mieter kündigen wollen, gibt es hier nur wenige Optionen. 
Falls Sie Ihre Immobilie selbst nutzen möchten und Sie oder Ihre Kinder dort einziehen wollen, dann haben Sie das Recht, Ihren Mietern fristgerecht wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Die gesetzliche Frist zur Beendigung des Mietverhältnisses (zum Beispiel 3 Monate, je nach Dauer des Mietverhältnisses und der Angaben im Mietvertrag) muss jedoch eingehalten werden.



fehlerbroschuere-banner



Kündigung aufgrund fehlender Miete


Sollten Ihre Mieter die Miete wiederholt nicht zahlen, müssen Sie diese nicht weiter in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus dulden. Natürlich müssen Sie zuerst die Miete anmahnen, ehe die Möglichkeit besteht, den Mietvertrag mit einem Widerruf zu beenden. Passen Sie genau auf, dass Sie die Frist einhalten!
Sollten Ihre Mieter zwei Monate mit der Zahlung im Rückstand sein, besteht die Option, den Widerruf des Mietverhältnisses schriftlich geltend zu machen und fristlos zu kündigen.
In dem Fall, dass die Mieter auch dann nicht freiwillig ausziehen, hilft eine Räumungsklage. Diese muss jedoch bei Gericht beantragt werden und die Bearbeitungszeit kann bis über ein Jahr dauern.
Auch wenn die Mieter vorher unbekannt verziehen, darf die Immobilie nicht einfach so betreten werden. Die Frist bis zur Räumungsklage muss unter allen Umständen eingehalten werden damit der Widerruf für das Mietverhältnis rechtlichen Bestand hat.

Was man auf keinen Fall machen sollte


Ehe Sie Ihren Mietern kündigen, sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Schreiben Sie keine Briefe bezüglich der Kündigung ehe Sie sich fachkundigen Rat geholt haben. Schnell kann ein selbst aufgesetztes Schreiben das Gegenteil von dem auslösen was ursprünglich erreicht werden sollte.
Lassen Sie sich auch vor der Unterzeichnung des Mietvertrags beraten, welcher Mietvertrag in Ihrem Fall der beste ist und Ihre Interessen bezüglich der Immobilie bestmöglichst vertritt.
Falls Sie die Möglichkeit haben, einem Haus- und Grundeigentümerverein bei zu treten, dann nutzen Sie diese Option, um sich kostengünstig über alle Belange Ihrer Immobilie zu informieren und permanent auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktierenUnser Team von der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Kommentare


- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -

Hinterlassen Sie einen Kommentar
@

* Diese Felder sind Pflichtfelder