Widerrufsrecht und Maklervertrag einfach erklärt [Video]

geschrieben am 11.11.2014 von Hans-Peter Vögele

Seit Inkrafttreten des neuen Widerrufsrechts für Fernabsatzverträge am 13.06.2014 erreichen uns immer wieder Fragen, ob Privatpersonen dadurch verbindliche Verträge eingehen oder auf Ihnen zustehende Recht verzichten. 

Fakt ist: jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“ geschlossene Vertrag ist belehrungspflichtig und widerrufbar. Deshalb unterliegen neuerdings auch Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, dem Widerrufsrecht.

Um es unseren Kunden so einfach wie möglich zu machen, haben wir die neue Gesetzgebung in einem kurzen Video verdeutlicht. Bei Fragen oder Unklarheiten zögern Sie bitte keinesfalls, sich telefonisch oder per E-Mail an uns zu wenden!

Film ab!

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