Wie werden Immobilienmakler bezahlt?

geschrieben am 27.11.2013 von Hans-Peter Vögele

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Immobilienmakler beziehen kein festes Gehalt, sondern sind im Normalfall selbstständig tätig. Aus diesem Grunde haben sie erst dann Anspruch auf eine Provision oder Courtage, wenn ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Andernfalls gehen sie leer aus.

Was muss ein Makler für seine Provision tun?

Für die Zahlung der Makler Courtage ist es völlig unerheblich, wie umfangreich die Vorarbeiten sind, die bis zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages erforderlich waren. Der Immobilienmakler muss Anzeigen in das Internet oder in die Zeitung setzen und den Verkauf der Immobilie vor Ort ausschreiben. Ein wesentlicher Punkt seiner Arbeit ist die Erstellung eines aussagekräftigen, professionellen Exposés, welches nicht nur detailgenaue Angaben über die Größe und die Lage des Objektes, sondern auch über die Innenausstattung, die Nebenkosten und den baulichen Zustand der Immobilie enthalten muss. Hat die Immobilie das Kaufinteresse verschiedener Personen geweckt, müssen sie zu einem Besichtigungstermin und zu einem ausführlichen Beratungsgespräch vor Ort eingeladen werden. Allein hierfür sind viele Tage Arbeit und Vorbereitung nötig.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Der Anspruch auf die Zahlung einer Maklerprovision wird durch verschiedene Faktoren begründet. Der Kunde muss einen Maklervertrag mit dem eindeutigen Auftrag, ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen oder zu vermieten, abgeschlossen haben. Ist dies nicht der Fall, kann keine Maklerprovision ausgezahlt werden. Kommt ein Kaufvertrag oder ein Mietvertrag zustande, wird die Maklerprovision sofort fällig. Sie kann nicht beliebig hoch sein, sondern muss sich im Rahmen bestimmter Grenzen bewegen. Bei der Vermietung einer Wohnung ist eine Maklerprovision in Höhe von zwei Bruttomonatsmieten inklusive Mehrwertsteuer üblich. Für den Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses gelten detailliertere Regelungen. Je nachdem, in welchem Ort der Verkauf stattfindet, sind 3 bis 7 % des Kaufpreises üblich.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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