Auf was Sie als Verkäufer einer Immobilie bei Anfragen am Telefon achten sollten

geschrieben am 03.07.2012 von Hans-Peter Vögele

Telefonische Auskunft bei Immobilienverkäufen


Immobilien sind eine Investition in die Zukunft. Darum muss beim Verkauf einer Immobilie auf diverse Punkte geachtet werden. Das gilt insbesondere für die Anfrage am Telefon. 
Doch Vorsicht: Bei zu vielen Informationen über die Einrichtung könnten Sie Einbrechern in die Hand spielen und das sollten Sie vermeiden! Achten Sie also unbedingt darauf, keine für Einbrecher relevanten Informationen, wie zum Beispiel, zu welchen Uhrzeiten niemand zu Hause ist oder ob eine bzw. keine Alarmanlage vorhanden ist, herauszugeben. 

Genaue und richtige Informationen


Der Verkäufer einer Immobilie sollte in der Lage sein, Details des Objektes zu benennen. So muss bei der Anfrage am Telefon Auskunft über das Baujahr erfolgen können sowie die Größe des Hauses und des dazu gehörigen Grundstücks. Darüber hinaus müssen Fragen nach der Dämmung richtig beantwortet werden, so zum Beispiel ob es über einen Energiepass und Solarzellen auf dem Dach verfügt. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch das Budget des potentiellen Käufers. 
Wichtig bei telefonischer Anfrage ist auch die Lage des Hauses sowie dessen Eigenschaften, wobei die genaue Adresse nur herausgegeben werden sollte, wenn davon ausgegangen werden kann, dass ein berechtigtes Interesse besteht. So ist es für Interessenten von Bedeutung, ob das Haus in einer ruhigen Wohngegend liegt oder verkehrsgünstig. Familien mit Kindern bevorzugen eine ruhige Gegend, während für junge alleinstehende Menschen auch ein Haus im oder nahe des Ortszentrums in Frage kommt. 



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Fragen an den Interessenten


Informationen über den Anrufer sollten jedoch auch erfragt werden. Denn möglicherweise handelt es sich gar nicht um einen Interessenten. So könnte zum Beispiel die Frage gestellt werden, warum der Anrufer sich für die Immobilie interessiert und ob ein eventueller Ortswechsel im Raum steht. Auch die Frage nach einer möglichen Finanzierung des Objektes darf gestellt werden, um zu vermeiden, dass wider Erwarten die Immobilie nicht bezahlt werden kann. 

Das ist noch wichtig


Ist das Gebäude denkmalgeschützt, so muss das der Verkäufer erwähnen, da bei Renovierungen hohe Auflagen der Behörden zu beachten sind. Doch auch erforderliche Renovierungsarbeiten sollten angesprochen werden, da die zusätzlichen Kosten das Budget des Käufers sprengen könnten. 
Von Interesse für Immobilienkäufer ist auch die Anzahl sowie die Größe der Räume. Bauliche Eigenschaften müssen erwähnt werden, damit bei einer späteren Einrichtung die Möbel des neuen Besitzers auch passen. 
Am Telefon sollte auch geklärt werden, ob das Haus möbliert oder leer zum Verkauf steht. Auch eine eventuelle Übernahme einer vorhandenen Einbauküche ist von Bedeutung.

Das ist von Vorteil


Ein genaues Exposè über die Bauart des Hauses inklusive Grundriss sollte auf Anfrage am Telefon im Falle einer späteren Besichtigung vorliegen. Bei der Anschaffung einer Immobilie ist auch für viele wichtig, zu wissen, ob es eine Ausbaureserve gibt. 
Werden alle Punkte beachtet, ist der Verkauf erfolgversprechend.


Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktierenUnser Team von der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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