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Bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses ist es sehr wichtig, nur solche Interessenten ernsthaft in Erwägung zu ziehen, die eine gute Bonität und ein sicheres Einkommen nachweisen können. Ob dies im konkreten Falle zutrifft, kann anhand von verschiedenen Merkmalen nachgeprüft werden.
Ein Einkommensnachweis sollte die Grundlage für jede Vermietung darstellen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Mietinteressent eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ausübt und entweder keine regelmäßigen oder nur sehr geringe Einkünfte nachweisen kann. Zwar bildet ein hohes Einkommen keine Garantie, dass die Miete regelmäßig gezahlt wird, die Sicherheit dürfte allerdings deutlich höher sein. In diesem Zusammenhang sollte es selbstverständlich sein, eine Bescheinigung vom bisherigen Vermieter einzuholen, dass die monatliche Miete regelmäßig und pünktlich gezahlt wurde und dass keinerlei Mietschulden vorhanden sind. Arbeitslose oder Hartz IV Empfänger haben es sehr schwer, einen geeigneten Vermieter zu finden. Wird die Miete komplett vom Arbeitsamt übernommen, sieht die Sache etwas anders aus. Viele Vermieter schätzen die Sicherheit, die von einer regelmäßigen Mietzahlung ausgeht. Allerdings muss die Wohnung angemessen und der Umzug vorher vom Amt genehmigt worden sein.
Einem Vermieter ist es in der Regel nicht gestattet, eine Schufaauskunft von einem Mietinteressenten einzuholen. Er kann allerdings darauf bestehen, dass der Mietinteressent eine Selbstauskunft vorlegt, aus der eindeutig hervor geht, ob und in welchem Umfang es negative Einträge gibt. Hohe Schulden oder ein laufendes Insolvenzverfahren sind fast immer ein Grund, dass es eine Person sehr schwer hat, eine neue Wohnung sowie einen geeigneten Vermieter zu finden. Oftmals erweist sich dieses Vorhaben sogar als gänzlich unmöglich. Für den Vermieter ist es sehr wichtig, dass die monatliche Miete regelmäßig gezahlt wird. Aus seiner Sicht ist die Ablehnung einer hoch verschuldeten Person mehr als verständlich. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn die betreffende Person mit einem Ehepartner oder einer anderen Person zusammenzieht, die eine einwandfreie Bonität nachweisen und so die Sicherheit der Mietzahlungen garantieren kann.
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