Ein Kaufvertrag ist nur mit Notar zu vollziehen

geschrieben am 12.03.2013 von Hans-Peter Vögele


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.


Wer sich für den Kauf einer Immobilie entschieden hat, muss im nächsten Schritt einen rechtsgültigen Kaufvertrag abschließen. Diesen kann weder der Verkäufer der Immobilie, noch der Käufer oder der Makler aufsetzen. Denn nach deutschem Gesetz ist hierzu ausschließlich ein Notar befugt. Festgeschrieben ist dies in Paragraph 1 der Bundesnotarordnung. Dort wird der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes definiert und ihm zudem die Beurkundung von Rechtsvorgängen zugeschrieben.

Der Notar als unabhängige Instanz


Beauftragt werden kann der Notar sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer oder auch durch den Makler. Der Notar gilt als unabhängige Instanz, vertritt also weder die Interessen des Käufers noch die des Verkäufers. Immer wieder wird davon ausgegangen, dass der Notar auch die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienkaufs bewertet, dazu ist er allerdings nicht befähigt und in der Regel zumeist auch gar nicht in der Lage. Diese Aufgabe wird von speziellen Immobilien-Sachverständigen übernommen, die noch vor dem Gang zum Notar befragt werden sollten. Die alleinige Aufgabe des Notars ist es, für eine reibungslose Kaufabwicklung zu sorgen. Das bedeutet, dass er sich um die Einsicht des Grundbuches kümmert, auf eventuelle Hypothekeneintragungen hinweist, die vor dem Verkauf zu löschen sind, den Kaufvertrag formuliert und eine Kaufurkunde ausstellt. Nach dem Unterzeichnen des Vertrags regelt er zudem die Änderungen im Grundbuch.



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Das kostet ein Notar


Je nach Leistungsumfang betragen die Kosten des Notars 1,5 bis 1,6 Prozent des gesamten Kaufpreises. Genau festgelegt ist dies in einer für alle Notare geltenden Gebührenordnung. Zu zahlen sind diese Kosten in der Regel vom Käufer der Immobilie. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Punkten zusammen: Beurkundungsgebühr, Eintragungsgebühr in das Grundbuch durch den Notar, Eintragungsgebühr des Eigentümerwechsels, Vollzugsgebühr, Notarbestätigung sowie Gebühren für Auslagen, die bei der Abwicklung eines Immobilienkaufs für den beauftragten Notar angefallen sind. In einigen Fällen einigen sich Verkäufer und Käufer auf das Anlegen eines Notaranderkontos. Dieses garantiert den sicheren Geldtransfer zwischen Käufer, Verkäufer und auch Notar. Auch für diese Serviceleistung wird ein festgelegter Geldbetrag, der sich an der gesamten Verkaufssumme orientiert, definiert. 
Insgesamt kann der Vorgang eines Immobilienkaufs ein paar Wochen dauern, was in der Regel aber nicht am Notar, sondern vor allem an den jeweiligen Bearbeitungszeiten beim zuständigen Grundbuchamt liegt.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

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