Wie sicher ist eine Selbstauskunft der Mieter?

geschrieben am 19.02.2013 von Hans-Peter Vögele


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim folgenden Artikel um keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage handelt. Sollten Sie konkrete Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unter 07157 - 52 26 50 stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Wenn Sie Immobilien besitzen und diese vermieten wollen, gehen Sie immer ein gewisses Risiko ein, egal ob es sich um Gewerbeobjekte oder Objekte zu Wohnzwecken handelt. Und die Gefahren sind sehr vielfältiger Natur, wie allein schon die Stichworte Messie-Wohnung und Mietnomaden beweisen. Die Risiken sind nicht nur auf der wirtschaftlichen Seite, zum Beispiel durch Mietausfälle, zu suchen. Auch die Bausubstanz kann durch Mieter nachhaltig geschädigt werden.

Mieter durch eine Selbstauskunft selektieren


Bei der Besichtigung der zu vermietenden Objekte sollten Sie als Vermieter besser persönlich anwesend sein oder einen Makler damit zu beauftragen. So können Sie sich einen ersten Eindruck von den potentiellen Mietern verschaffen. Auch bietet sich diese Gelegenheit an, um mit den Mietern zusammen den Fragebogen zur Selbstauskunft durchzugehen. Dabei sollten Sie ein wenig auf die Körpersprache achten. Sie wird unbewusst gesteuert und überführte schon so manchen notorischen Lügner. Vor allem bei der Tierhaltung oder der Anzahl der mitziehenden Personen wird gern einmal gemogelt. Dann haben Sie als Vermieter ein echtes Problem, wenn Sie Ihre unerwünschten und nicht gemeinschaftstauglichen Mieter wieder rechtskonform aus der Wohnung oder dem Haus bekommen möchten.



fehlerbroschuere-banner



Selbstauskunft mit Belegen untermauern lassen und direkt hinterfragen


Als günstig erweist es sich, in der Selbstauskunft die Einkommensdaten mit abzufragen. Wer sich ernsthaft für eine bestimmte Wohnung oder ein Haus interessiert, wird auch gern bereit sein, Ihnen eine Kopie seiner Lohnbescheinigung oder seines letzten Steuerbescheids zu überlassen. Noch wichtiger wird in jüngster Zeit die sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Diese kann sich der interessierte Mieter von seinem letzten Vermieter ausstellen lassen. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit dieser Bescheinigung, scheuen Sie sich nicht, bei dem angegebenen Vermieter telefonisch nachzuhaken oder den Makler das tun zu lassen. Dort können Sie auch in Erfahrung bringen, wie Ihr Bewerber seine letzte Wohnung übergeben hat und wie er sich mit anderen Hausbewohnern vertragen hat. Im Zweifel ist es besser, die Finger von dem avisierten Mietvertrag zu lassen und lieber noch ein paar Wochen auf die erzielbare Miete zu verzichten, als Mietausfälle oder hohe Kosten durch die von einem Mieter hinterlassenen Schäden zu riskieren.

Sollten Sie weitere Fragen oder Zweifel haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team der RE/MAX Immobilien Galerie Tübingen, Ihrem Immobilienmakler in Tübingen, steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!

Kommentare


- Es sind noch keine Kommentare vorhanden. -