Hat der Mieter ein Recht auf eine bestimmte Anzahl von Partys pro Jahr?
geschrieben am 13.10.2012 von Hans-Peter VögeleOb Geburtstag, Hochzeit oder WG-Fete, ab 22 Uhr ist laut Gesetzgeber Zapfenstreich. Lesen Sie hier, wie Sie dennoch mit gutem Gewissen auch nach 22 Uhr in Ihrer Mietwohnung feiern können. ... vollständig lesen »